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Scheiden tut weh

 

Wenn man sich allerdings im Scheidungs- u. Familienrecht auskennt, ist manches erträglicher !

Ich berate und vertrete außergerichtlich wie gerichtlich Trennungswillige und getrennte Ehepartner bzgl. Trennungs- wie späteren Scheidungsfolgen, natürlich auch in Scheidungsverfahren vor dem Familiengericht. Wenn es in der Ehe kriselt, sollte man sich über seine Rechte und Pflichten im Trennungs- u. Scheidungsfall informieren!

Schon eine anwaltliche Erstberatung kann hier weiterhelfen, wobei deren Vergütung auf die Erstberatungshöchstgebühr begrenzt ist.

Kontakt mit mir kann gerne vorab schon telefonisch erfolgen (Tel. 0781- 34846). Ein persönliches Gespräch in meiner Kanzlei ist meistens kurzfristig möglich. Dabei kann auch selbstverständlich die Kostenfrage offen angesprochen werden.

 

Dabei können die Probleme liegen:

  • im Trennungsunterhalt (Höhe, Berechnung)
  • im Kindesunterhalt (Berechnung nach Düsseldorfer Tabelle)
  • in Hausrats- u. Ehewohnungsfragen
  • nach Auszug eines Partners bei Vorhandensein von Kindern im Umgang mit denselben

 

Für den Scheidungsfall muss man wissen:

  • Voraussetzungen einer Ehescheidung (unzumutbare Härte für Zuwarten bis zum Ablauf des Trennungsjahres bzw. Scheidung nach Trennungsjahr)
  • Geschiedenen-Unterhalt
  • Kindesunterhalt
  • Vermögensfragen
  • Zuweisung von Hausratsgegenständen und Ehewohnung
  • elterliches Sorgerecht für Kinder und Umgangsrecht mit den Kindern
  • Zugewinnausgleich
  • Anwalts- u. Gerichtskosten für Scheidung (auch Prozesskostenhilfe)
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