Scheiden tut weh
Wenn man sich allerdings im Scheidungs- u. Familienrecht auskennt, ist manches erträglicher !
Ich berate und vertrete außergerichtlich wie gerichtlich Trennungswillige und getrennte Ehepartner bzgl. Trennungs- wie späteren Scheidungsfolgen, natürlich auch in Scheidungsverfahren vor dem Familiengericht. Wenn es in der Ehe kriselt, sollte man sich über seine Rechte und Pflichten im Trennungs- u. Scheidungsfall informieren!
Schon eine anwaltliche Erstberatung kann hier weiterhelfen, wobei deren Vergütung auf die Erstberatungshöchstgebühr begrenzt ist.
Kontakt mit mir kann gerne vorab schon telefonisch erfolgen (Tel. 0781- 34846). Ein persönliches Gespräch in meiner Kanzlei ist meistens kurzfristig möglich. Dabei kann auch selbstverständlich die Kostenfrage offen angesprochen werden.
Dabei können die Probleme liegen:
- im Trennungsunterhalt (Höhe, Berechnung)
- im Kindesunterhalt (Berechnung nach Düsseldorfer Tabelle)
- in Hausrats- u. Ehewohnungsfragen
- nach Auszug eines Partners bei Vorhandensein von Kindern im Umgang mit denselben
Für den Scheidungsfall muss man wissen:
- Voraussetzungen einer Ehescheidung (unzumutbare Härte für Zuwarten bis zum Ablauf des Trennungsjahres bzw. Scheidung nach Trennungsjahr)
- Geschiedenen-Unterhalt
- Kindesunterhalt
- Vermögensfragen
- Zuweisung von Hausratsgegenständen und Ehewohnung
- elterliches Sorgerecht für Kinder und Umgangsrecht mit den Kindern
- Zugewinnausgleich
- Anwalts- u. Gerichtskosten für Scheidung (auch Prozesskostenhilfe)